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Abfälle aus anderen (als privaten) Herkunftsbereichen sind nach dem neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu unterscheiden in: Abfälle zur Beseitigung Abfälle zur Verwertung Besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung Besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung [mehr]
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Alle Abfallerzeuger und Abfallbesitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen (Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleister, Verwaltungen, Schulen, Kindergärten, Einrichtungen des Gesundheitswesen, Büros, usw.) sind von dieser Verordnung betroffen. [mehr]
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Zum 01.März 2003 ist die Altholz-Verordnung (AltholzV) in Kraft getreten. Ziel der Verordnung über die Entsorgung von Altholz ist die Festlegeung der Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung sowie Beseitigung von Altholz. (Überschrift anklicken) [mehr]
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5. Verpackungsverordnung speziell im Versandhandel [mehr]
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